Mehr kaufen als gewollt

Manches günstige oder gar kostenfreie Angebot im Internet entpuppt sich später als versteckte Kostenfalle. Mit etwas Umsicht kann man vermeiden, in eine solche Abofalle zu geraten, und es gibt sichere Wege hinaus.
Abofallen umgehen

Mehr kaufen als gewollt

Thema:
Abofallen umgehen
Kompetenz:
Beurteilungsvermögen
Zeitaufwand:
8 min

Prolog

Manches Angebot im Internet, das als besonders günstig wird, entpuppt sich später als versteckte Kostenfalle. Schnell hat man mehr im Einkaufskorb als gewollt oder womöglich ein langfristiges Abonnement abgeschlossen. Doch solche Fallen kann man umgehen.

Ein kostenloses Angebot

Christiane ist eine begeisterte Köchin und beim Stöbern im Internet hat sie gerade eine Website entdeckt, die sich auf vegane Rezepte spezialisiert hat. Um die Rezepte vollständig lesen zu können, muss sie sich dort registrieren.
Das Lesen der Rezepte ist aber kostenlos, so steht es auf der Website.
Christiane legt also ein Benutzerkonto an, bei dem sie E-Mail-Adresse, Name, Geburtsdatum und Anschrift angeben soll. Und weil dabei nirgendwo ein Preis auftaucht und auch keine Zahlungsdaten abgefragt werden, ist sie sicher, dass das Angebot wirklich kostenlos ist.

Mahnung bekommen

Einige Zeit später bekommt Christiane einen Brief mit einer schriftlichen Mahnung. Die Website mit den veganen Kochrezepten mahnt die Zahlung des abgeschlossenen 2-Jahres-Abos an. Christiane ist irritiert. Sie hatte doch extra darauf geachtet, dass das Angebot kostenlos ist.

Sie loggt sich auf der Website ein und sucht nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Und tatsächlich: Im kleinsten Kleingedruckten der ellenlangen AGB steht, dass mit der Registrierung bei der Website ein Vertrag über ein 2-Jahres-Abonnement abgeschlossen wird. Kosten: 60 Euro pro Jahr.

In die Falle getappt

Christiane weiß jetzt: Sie ist in eine Abofalle getappt. Ein betrügerischer Anbieter hat sie mit einem Angebot gelockt, das für sie auf den ersten Blick aussah, als wäre es kostenlos.
Im Kleingedruckten hatte er jedoch eine Klausel versteckt, in der der Vertragsabschluss und die anfallenden Kosten geregelt sind. Und mit der Registrierung hat er alle erforderlichen persönlichen Daten von Christiane erhalten, um seinen Betrug in die Tat umzusetzen.

Wer kann helfen?

Christiane weiß nicht genau, wie sie sich jetzt verhalten soll. Die Mahnung macht einen rechtmäßigen Eindruck. Außerdem wird in dem Schreiben mit einem Inkassoverfahren gedroht, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen bezahlt. Das will sie natürlich nicht riskieren und überlegt deshalb, einfach zu bezahlen. Um sich Rat zu holen, ruft sie kurzerhand bei der telefonischen Beratung der Verbraucherzentrale an.

Tipp

Die Verbraucherzentrale gibt Hinweise, wie man sich verhalten soll.

Umgang mit Mahnungen

Die Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale erklärt ihr, dass in ihrem Fall eindeutig kein rechtmäßiger Vertrag zustande gekommen ist, weil der Preis für das Abo vom Anbieter bewusst verschleiert wurde und nicht klar erkennbar war. Sie soll auf gar keinen Fall bezahlen und sich auch nicht von der Mahnung und der Inkassoandrohung nervös machen lassen. Es besteht keine Zahlungspflicht.
Christiane soll lediglich einen schriftlichen Widerruf formulieren und diesen per Einschreiben an den Anbieter schicken. Alle weiteren Mahnungen und Inkassoschreiben kann sie ignorieren. Mit juristischen Schritten vonseiten des Anbieters braucht sie nicht zu rechnen.

Tipp

Mahnung ignorieren und auf keinen Fall bezahlen.

Gut zu wissen

Bei der Beratung erkundigt sich Christiane auch gleich nach der Rechtslage für den Fall, dass ihre minderjährige Tochter ohne es zu wissen ein Abonnement abschließt oder teure In-App-Käufe tätigt. Dabei gilt dass solche Verträge mit Minderjährigen nur mit Einwilligung der Eltern abgeschlossen werden können.

Ein solcher Vertrag ist sofort unwirksam, wenn die Eltern dem Anbieter schriftlich mitteilen, dass sie dem Vertragsabschluss nicht zustimmen.

Trotzdem spricht Christiane als Erstes mit ihrer Tochter und berichtet ihr, wie sie selbst in die Abofalle getappt ist und was sie daraufhin tun musste.

Was können Sie selbst tun?

  • Begegnen Sie kostenlosen Angeboten, für die Sie sich mit persönlichen Daten anmelden sollen, stets mit einer gewissen Vorsicht.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten an, wenn diese für die Nutzung des Angebotes eigentlich nicht erforderlich sind.
  • Suchen Sie in den AGB des Anbieters nach Angaben zu etwaigen Kosten.
  • Wenn Sie in eine Abofalle getappt sind: Auf gar keinen Fall bezahlen! Lassen Sie sich nicht einschüchtern!
  • Holen Sie sich kompetenten Rat, zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen und geben Sie Ihre Erfahrungen an andere weiter.

Kapitel:

Glossar

Abofalle
Im Internet legen unseriöse und kriminelle Anbieter sogenannte Abofallen aus. Ein Merkmal dieser Fallen ist, dass es für den Nutzer nicht oder nur schwer erkennbar ist, dass mit der Nutzung eines Angebots gleichzeitig ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird. Der Nutzer wird also getäuscht, damit er in die Falle tappt. Wenn ohne erkennbaren Grund persönliche Daten abgefragt werden, könnte es sich um eine solche Abofalle handeln.
Download
Wäre das Internet ein großer Lagerraum mit vielen, vielen Regalen, in denen digitale Güter gelagert sind, dann wäre das Downloaden (= Herunterladen) der Vorgang, bei dem man einen Gegenstand aus dem Lagerregal nimmt, um ihn mit nach Hause zu nehmen und im eigenen Regal abzulegen. Nur dass hier keine physischen Gegenstände bewegt, sondern Dateien aus dem Internet auf den eigenen Computer übertragen und dort gespeichert werden. Solche Dateien sind zum Beispiel Filme, E-Books, Bilder, Softwareprogramme, PDF-Dokumente etc.
Pop up
Pop-ups sind die kleinen Springteufel der Benutzeroberfläche. Selbsttätig springen sie als zusätzliches Fenster im Browser oder in einer Software auf und zeigen dem Nutzer entweder Werbung oder auch Nützliches wie eine Fehlermeldung oder einen Benutzerdialog. Da insbesondere die Werbe-Pop-ups im Internet die meisten Nutzer nerven, kann mithilfe eines Pop-up-Blockers verhindert werden, dass die lästigen Springteufel aus ihrer Kiste springen.