Erst fragen, dann posten

Wenn wir Menschen fotografieren oder filmen und diese Bilder weiterverbreiten, ist es wichtig, das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten zu beachten. Das Lernmodul zeigt, wann das Recht am eigenen Bild ins Spiel kommt.
Persönlichkeitsrechte im Netz

Erst fragen, dann posten

Thema
Persönlichkeitsrechte im Netz
Kompetenz
Normativ-ethische Einstellung
Zeitaufwand
3 Minuten

Prolog

Da praktisch jedes Smartphone eine (Video-)Kamera hat, werden tagtäglich unzählige Situationen aufgenommen. Sobald diese Bilder im Netz weiterverbreitet werden, müssen die darauf abgebildeten Personen im Normalfall jedoch erst ihr Einverständnis dazu geben.

Die Kamera ist schnell zur Hand

Mit unseren Smartphones geht das Fotografieren und Filmen im Handumdrehen und es gibt viele Situationen, die es bildlich festzuhalten lohnt. Oft werden dabei auch Menschen mit ins Bild genommen, sowohl absichtlich als auch zufällig.
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Gruppenbild

Beim Betriebsausflug macht eine Kollegin ein Gruppenfoto.
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Schnappschuss

Im Urlaub mache ich ein Video vom Seebach-Wasserfall, auf dem im Vordergrund meine Freundin und im Hintergrund andere Touristen zu sehen sind.
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Menschen- mengen

Ein Fotograf fotografiert die Menge der Besucher eines großen Rockkonzertes.
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Öffentliche Personen

Die Teilnehmer einer Demonstration nehmen den Redebeitrag der Oberbürgermeisterin auf Video auf.
Es gibt verschiedene Situationen, in denen fotografiert wird und unterschiedliche Personen vor die Linse kommen.

Das Recht am eigenen Bild

Jeder Mensch kann selbst bestimmen, ob Bilder, auf denen er abgebildet und individuell erkennbar ist, veröffentlicht werden dürfen oder nicht.

Der Gesetztestext §22 KunstUrhG

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. […]“

Ausnahmen

In bestimmten Ausnahmefällen erlaubt das Gesetz, dass Bilder und Videos auch ohne Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden dürfen. Zu diesen Ausnahmen gehören zum Beispiel Bildnisse aus dem Bereich der Zeitschichte, also von Personen, die aufgrund ihrer herausragenden Stellung oder ihrer außergewöhnlichen Leistungen im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen und von besonderem Interesse sind. Bekannte Politiker, Sportler, Künstler und andere Prominente dürfen daher auch ohne ihre Einwilligung abgebildet werden.
Aber auch Personen, die auf einem Bild nur zufällig neben oder hinter einer Landschaft oder Sehenswürdigkeit zu sehen sind, dürfen ohne spezielle Einwilligung gezeigt werden. Das gilt ebenso für Personen, die auf Bildern von Versammlungen, Demonstrationen, öffentlichen Festen und dergleichen dargestellt sind.

Hintergründe

Das Recht am eigenen Bild fußt auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dieses Recht garantiert die Achtung, Entfaltung und den Schutz der Persönlichkeit in ihren verschiedenen Ausprägungen. Neben dem Recht am eigenen Bild gehen auch weitere Rechte aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hervor, wie zum Beispiel der Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Für die gesetzliche Festlegung des Rechtes am eigenen Bild gab es einen historischen Anlass:
Im Jahr 1898 verschafften sich nämlich zwei Fotografen widerrechtlich Zutritt zum Sterbezimmer von Otto von Bismarck und versuchten dann, Bilder des toten Reichskanzlers zu veröffentlichen. Dieser Vorfall entfachte die Diskussion um das Recht am eigenen Bild und regte eine entsprechende Gesetzgebung an.

Schutz genießen und gewähren

Für unseren Alltag bedeutet das Recht am eigenen Bild zweierlei: Zum einen schützt dieses Recht uns davor, dass Bilder von uns ohne unser Einverständnis veröffentlicht werden. Zum anderen sorgt es dafür, dass wir selbst respektvoll mit Bildern von anderen Personen umgehen.

Hinweis

Wichtig ist es, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass abgebildete Personen auf einem Foto oder in einem Video einen besonderen Schutz genießen.
Auch wenn ein Foto mit dem Smartphone schnell gemacht ist und direkt geteilt werden kann, ist es unerlässlich, die Abgebildeten vorher kurz um Erlaubnis zu bitten. Es gilt: Erst fragen, dann posten. – Schließlich wollen wir selbst ja auch die Kontrolle darüber behalten, wer Bilder von uns veröffentlicht und in welchem Kontext das geschieht.

Was können Sie selbst tun?

  • Achten Sie bei Bildern, die Sie veröffentlichen oder teilen wollen, darauf, ob Personen darauf zu sehen sind, die Sie um Erlaubnis bitten müssen.
  • Respektieren Sie das Recht am eigenen Bild und veröffentlichen Sie nicht ungefragt Bilder von anderen Menschen.
  • Fragen Sie Personen, die Sie fotografiert oder gefilmt haben, ob Sie einverstanden sind, dass Sie Bilder von ihnen machen und veröffentlichen.
  • Erklären Sie auch Ihren Kindern, was es mit dem Recht am eigenen Bild auf sich hat und was sie beim Fotografieren und Filmen beachten müssen.

Kapitel:

Glossar

soziale Netzwerke
So wie Menschen sich gern zum Kaffeeklatsch oder zum Sport treffen, suchen sie auch im Internet die Gemeinschaft mit anderen. Den Ort dafür bieten soziale Netzwerke. Das sind virtuelle Gemeinschaften mit einer Onlineplattform als Treffpunkt. Dort können die Mitglieder des Netzwerkes ein persönliches (für andere sichtbares) Profil von sich erstellen, die Profile der anderen Mitglieder sehen, mit ihnen kommunizieren und sich austauschen. Das bekannteste soziale Netzwerk ist Facebook.
Urheberrecht
Das Urheberrecht ist der Schutzpatron der Kreativschaffenden. Wer Kreatives leistet und damit ein Werk schafft – zum Beispiel einen Text, ein Foto, einen Song etc. –, ist dessen Urheber. Das Urheberrecht stellt sicher, dass nur der Urheber darüber entscheiden darf, was mit seinem Werk passiert und wofür es genutzt wird. Will jemand anderes das Werk zu seinem eigenen Vorteil oder zum Geldverdienen verwenden, muss er dafür vom Urheber die Erlaubnis einholen und die Nutzungsrechte erwerben. Tut er dies nicht, bekommt er es mit dem Schutzpatron zu tun.
Privatsphäre
Meine Daten. Meine Post. Mein Telefonat. Meine Wohnung. – Alle Menschen haben das Recht, sich in bestimmten nichtöffentlichen Bereichen ihres Lebens frei und unbehelligt von äußeren Einflüssen zu entfalten. Diese Bereiche bilden die Privatsphäre und genießen besonderen Schutz. Umgangssprachlich versteht man unter Privatsphäre ganz persönliche Lebensbereiche, die vor anderen Menschen verborgen bleiben oder nur mit sehr vertrauten Personen geteilt werden.