Bilder sind für alle da?

Im Netz kann man unzählige Bilder und Fotos, sichtbar für die gesamte Weltöffentlichkeit, finden. Darf man mit diesen Bilder eigentlich mehr machen, als sie nur anschauen? Das Lernmodul zeigt, worauf man achten muss.
Bilder aus dem Netz korrekt verwenden

Bilder sind für alle da?

Thema
Bilder im Netz richtig verwenden
Kompetenz
Normativ-ethische Einstellung
Zeit
3 Minuten

Prolog

Bilder und Fotos im Netz sind allgegenwärtig und jederzeit verfügbar. Dies nutzt manch einer aus, und bedient sich dieser Vielfalt für eigene Zwecke.

Ein riesiges Angebot

Das Internet bietet eine Fülle an schönen Bildern für verschiedene zwecke. Egal, ob es sich um das passende Bild eines Pfaus für das Referat in der Schule handelt oder um ein Bild des Yosemitee Nationalparks für den Blogbeitrag zur USA-Reise. Manches Bild hat regelrecht Kunstwert und man möchte es gerne zuhause an die Wand hängen. Doch darf man dies alles auch?
Ja_Nein_01
Auf den Kontext kommt es an
Ob man ein Bild verwenden darf hängt stark damit zusammen, wofür man es verwenden möchte.
Ja_Nein_02
Wollen Sie ein Bild bei sich zuhause aufhängen, hat keiner etwas dagegen. Auch ausgedruckt auf den fünf Einladungen zum Kindergeburtstag sollte im Rahmen sein. Für den Flyer der Party mit 1000 Gästen müssen jedoch die Nutzungsbedingungen geklärt werden.
Ja_Nein_03
Verwenden Sie ein gefundenes Bild im Netz, verlassen Sie ebenfalls den privaten Raum. Auch wenn sie es für ihren Blog verwenden wollen, den nur ihre 20 engsten Freunde lesen. Durch den Upload ins Netz ist das Bild öffentlich und der Urheber muss einverstanden sein.
Privat
Öffentlich

Hintergrund

Bilder im Netz haben immer einen Urheber und sind meist urheberrechtlich geschützt. Der Urheber trifft selbst die Entscheidung darüber, ob er das von ihm „geschossene“ Foto in seinem Album abheftet, Freunden zeigt oder zu Hause an die Wand hängt. Auch über die Anzahl der Kopien, die er von seinem Bild anfertigt, entscheidet allein er. Vielleicht möchte er das Bild auch im Internet für einen großen und unbestimmten Kreis anderen zugänglich zu machen.

Hinweis

Über das „Wie“und das „Wo“ der Verbreitung von Bildern entscheidet allein der Urheber.
Mit dieser Veröffentlichung erschöpft sich allerdings das Recht eines Dritten grundsätzlich darin, dieses Bild dort zu betrachten, wo der Urheber es veröffentlicht.
Ohne die Zustimmung des Urhebers darf das Bild grundsätzlich nicht vervielfältigt (=weitere Abzüge) werden oder etwa auf einem anderen Wege veröffentlicht werden.

Ein ganz praktisches Beispiel für eine solche unzulässige Verwendung ist in aller Regel die Nutzung einer Fotografie eines anderen auf einer Internetseite. Die Verwendung von Bildern in diesem Zusammenhang bedarf der Zustimmung (=Lizenz) des Fotografen. Natürlich kann der Fotograf diese Erlaubnis davon abhängig machen, ob er dafür eine Vergütung erhält und wie hoch diese Vergütung ist.

Achtung

Der Download eines Bildes von einer fremden Webseite und die Veröffentlichung dieses Bildes auf der eigenen ist – sofern der freie Download nicht ausdrücklich gestattet ist – in aller Regel eine Urheberrechtsverletzung.
Bei der Gestaltung einer Webseite sollte daher ausschließlich auf selbst angefertigte Bilder zugegriffen oder bei Bildagenturen eine Lizenz erworben werden. Aber wie immer gilt: Keine Regel ohne Ausnahmen.
Werke, also auch Bilder, können im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse in „einem dem Zweck gebotenen Umfang“ ohne die Zustimmung des Urhebers verwandt werden. Es muss sich um eine aktuelle Berichterstattung im Funk, Fernsehen, Zeitung oder im Internet handeln. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Quelle des Bild genannt wird.

Was Sie selbst tun können?

  • Kopieren und vervielfältigen Sie keine Bilder, die Sie im Netz gefunden haben, ohne die Nutzungsbedingungen abgeklärt zu haben.
  • Achten Sie darauf, ob ein Bild zum freien Download zur Verfügung steht.
  • Möchten Sie für Websiten oder Blogs, Flyer oder Plakate Bilder aus dem Netz verwenden, suchen Sie in Bild-Datenbanken, bei denen Sie die Lizenz für die Bilder erwerben können.
  • Helfen Sie auch Ihren Kindern, hier nicht gegen Regeln zu verstoßen und das Urheberrecht zu schützen.

Kapitel:

Glossar

Privatsphäre
Meine Daten. Meine Post. Mein Telefonat. Meine Wohnung. – Alle Menschen haben das Recht, sich in bestimmten nichtöffentlichen Bereichen ihres Lebens frei und unbehelligt von äußeren Einflüssen zu entfalten. Diese Bereiche bilden die Privatsphäre und genießen besonderen Schutz. Umgangssprachlich versteht man unter Privatsphäre ganz persönliche Lebensbereiche, die vor anderen Menschen verborgen bleiben oder nur mit sehr vertrauten Personen geteilt werden.
Urheberrecht
Das Urheberrecht ist der Schutzpatron der Kreativschaffenden. Wer Kreatives leistet und damit ein Werk schafft – zum Beispiel einen Text, ein Foto, einen Song etc. –, ist dessen Urheber. Das Urheberrecht stellt sicher, dass nur der Urheber darüber entscheiden darf, was mit seinem Werk passiert und wofür es genutzt wird. Will jemand anderes das Werk zu seinem eigenen Vorteil oder zum Geldverdienen verwenden, muss er dafür vom Urheber die Erlaubnis einholen und die Nutzungsrechte erwerben. Tut er dies nicht, bekommt er es mit dem Schutzpatron zu tun.
Website
Eine Website ist ein virtueller Ort im Internet. Er hat eine eigene Internetadresse, wie zum Beispiel www.microsoft.de, hinter der sich die einzelnen Webseiten mit Texten, Bildern und anderen digitalen Inhalten befinden. Als verbundenes Ganzes bilden die einzelnen Seiten die Website (Website : Webseite = Buch : Buchseite). Um eine Website zu besuchen und anzusehen, braucht man einen Browser.