Musik liegt in der Luft
Ob Serien oder Musik – legale Streamingdienste haben heute die einst populären Musik-Downloads und Tauschbörsen weitgehend abgelöst. Welche Sicherheitsvorkehrungen sollte man treffen?
Streaming-Dienste
Musik liegt in der Luft
Thema:
Streaming-Dienste
Kompetenz:
normativ-ethisch Einstellung
Zeitaufwand:
5 min
Prolog
Ob Serien oder Musik – Streaming dienste sind heute sehr populär. Welche Sicherheitsvorkehrungen sollte man treffen?Account sichern
Für jeden Streaming-Dienst, den man nutzt, sollte man ein anderes Passwort anlegen. Wenn man für mehrere Services das gleiche Passwort verwendet, sind unter Umständen alle gefährdet, wenn es nur in einem Account einen Sicherheitsangriff gibt. Das wäre so, als würde man für Zuhause, fürs Auto, fürs Büro usw. denselben Schlüssel verwenden.
Sharing is Caring
Wer einen Streaming-Dienst mit Familienmitgliedern oder der WG teilt, spart bares Geld. Ist das erlaubt?
Richtig, viele Streaming-Dienste bieten spezielle Familien-Abos an, die auf mehreren Geräten im gleichen Haushalt genutzt werden.
Falsch, im Rahmen eines Familien-Abos gibt es bei vielen Diensten die Möglichkeit einen Account zu teilen. Um die Privatsphäre zu schützen, sollte man allerding sein Benutzerkonto niemals mit unbekannten Personen teilen.
Hintergrund
Die Zeiten in denen Musik, Filme und Serien lokal auf Rechnern gehortet wurden, sind vorbei. Streaming-Dienste beziehen die Daten aus der Cloud und sind daher in den meisten Fällen ständig online. Wie bei anderen Online-Diensten auch, sollte man bei der Nutzung von Streaming-Diensten darauf achten, ein sicheres Passwort zu verwenden, das man in regelmäßigen Abständen wechselt.Der Account ist zudem umso sicherer, je aktueller Firmware und Antivirussoftware sind. Besondere Vorsicht gilt, wenn man seinen Account an öffentlichen Geräten nutzt. Wer zum Beispiel in einer Bibliothek, in der Schule oder auf der Arbeit Musik
über einen Streaming -Dienst hört, sollte unbedingt daran denken, sich auch wieder abzumelden.
Ein weiterer Tipp: Auf den meisten Portalen besteht die Möglichkeit, für Kinder gesonderte Profile anzulegen, damit sie nicht auf für sie ungeeignete Inhalte treffen.
Ein weiterer Tipp: Auf den meisten Portalen besteht die Möglichkeit, für Kinder gesonderte Profile anzulegen, damit sie nicht auf für sie ungeeignete Inhalte treffen.
Was können Sie selbst tun?
- Halten Sie Firmware und Antivirus-Software auf dem neusten Stand.
- Verwenden Sie ein sicheres Passwort und wechseln Sie es regelmäßig.
- Teilen Sie Ihren Account niemals mit Ihnen unbekannten Personen.
- Melden Sie sich an öffentlichen Rechnern nach Nutzung des Streaming -Dienstes wieder vollständig ab.
- Legen Sie für Kinder ein eigenes Profil im Account an, damit Sie nicht ungefiltert auf alle Inhaltes des Streaming -Dienstes zugreifen können.
Kapitel:
Glossar
Urheberrecht
Das Urheberrecht ist der Schutzpatron der Kreativschaffenden. Wer Kreatives leistet und damit ein Werk schafft – zum Beispiel einen Text, ein Foto, einen Song etc. –, ist dessen Urheber. Das Urheberrecht stellt sicher, dass nur der Urheber darüber entscheiden darf, was mit seinem Werk passiert und wofür es genutzt wird. Will jemand anderes das Werk zu seinem eigenen Vorteil oder zum Geldverdienen verwenden, muss er dafür vom Urheber die Erlaubnis einholen und die Nutzungsrechte erwerben. Tut er dies nicht, bekommt er es mit dem Schutzpatron zu tun.
IP-Adresse
Wer in der analogen Welt einen Brief bekommen will, braucht eine Postadresse. Und wer im Internet Daten empfangen will, braucht eine IP-Adresse, damit auch hier klar ist, wohin die Daten geschickt werden sollen. Deshalb bekommen Computer beim Einwählen ins Internet vom Provider automatisch eine solche IP-Adresse (in Form einer Ziffernfolge) zugewiesen und sind damit eindeutig adressierbar und identifizierbar. Man surft also keineswegs anonym im Internet.
Streaming
Beim Streaming werden digitale Video- oder Audiodateien in einem fließenden Datenstrom an ein Endgerät übertragen. Dabei wird (anders als beim Download) auf dem Endgerät keine Kopie des Mediums angelegt. Die Video- oder Audiodatei wird bereits während der Datenübertragung angeschaut oder angehört und die Daten werden anschließend direkt verworfen. Der Datenstrom fließt also einfach fort …